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Pflege-Qualitätssicherungs-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 21. Juni 2001, der Deutsche
Bundesrat am 13. Juli 2001 das Pflege-Qualitätssicherungs-
Gesetz verabschiedet. Es ist zum 1. Januar 2002 in Kraft
getreten und gilt für alle ambulanten, teilstationären und
stationären Pflegeeinrichtungen.

Das Gesetz beinhaltet eine Reihe von Festlegungen, welche
spätestens 2004 umgesetzt sein müssen; u.a. wird die
Einführung eines Qualitätsmanagements verbindlich gefordert.

Richtig beleuchtet, beinhaltet das Gesetz nicht nur eine Reihe
von Hürden, sondern jede Menge Wertschöpfung für die
betreffenden Pflegeeinrichtungen.

Ich informiere Sie gerne über weitere Einzelheiten und bin Ihnen
bei der praxisnahen Umsetzung des Gesetzes behilflich.
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